^ TSchV v3 - Vorschlag für neue Tierschutzverordnung
Kursdauer: 1 Tag
Die Version 3 der
CH-Tierschutzgesetzgebung gibt es noch nicht (die erste Version von
TSchG und TSchV ist von 1971, zweite Version ist von 2008, die dritte
Version wäre höchst dringend nötig).
Ich mache hier einen Vorschlag einer v3 der TSchV. Im Rahmen der TP EFZ
Weiterbildung möchte ich diesen Vorschlag vorstellen und mit den
Kursteilnehmer diesen Vorschlag an vielen Beispielen anwenden und dabei
prüfen, ob die Idee “verhebt”.
Am Kurstag bringen Sie die Namen Ihrer Favoriten-Tierarten mit und die
Namen von ein, zwei Tierarten, die hohe Ansprüche an diese oder jene
Besonderheiten in Tierhaltungen haben (ich schicke den Teilnehmern die
Aufgaben für die Kursvorbereitung). Sie werden im zweiten Teil des
Kurses zu zweit und möglichst an einem Laptop, den Sie mitbringen, die
Minimal-Tierhalte-Einrichtungen für Ihre Favoriten-Tierarten gemäss der
TSchV v3 berechnen und kommentieren (und mit der geltenden TSchV
vergleichen).
Anerkennung als Weiterbildung:
Tel von Frau Rzezniczek vom Thurgauer Veterinäramt (5.12.2017): Der Kurs wird als Weiterbildung für Tierpfleger EFZ nach Art. 190 Abs. 1 lit a TSchV anerkannt.
Mail (15.12.2017) vom Frau Dr. Calzavara vom Kanton St.Gallen, Gesundheitsdepartement, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen: Der Kurs wird auch vom Kanton St.Gallen als ein Tag Weiterbildung für TierpflegerInnen EFZ nach Art. 190 Abs 1 anerkannt.