^ TSchV v3 - Vorschlag für neue Tierschutzverordnung

Kursdauer: 1 Tag

Die Version 3 der CH-Tierschutzgesetzgebung gibt es noch nicht (die erste Version von TSchG und TSchV ist von 1971, zweite Version ist von 2008, die dritte Version wäre höchst dringend nötig).



Ich mache hier einen Vorschlag einer v3 der TSchV. Im Rahmen der TP EFZ Weiterbildung möchte ich diesen Vorschlag vorstellen und mit den Kursteilnehmer diesen Vorschlag an vielen Beispielen anwenden und dabei prüfen, ob die Idee “verhebt”.

Am Kurstag bringen Sie die Namen Ihrer Favoriten-Tierarten mit und die Namen von ein, zwei Tierarten, die hohe Ansprüche an diese oder jene Besonderheiten in Tierhaltungen haben (ich schicke den Teilnehmern die Aufgaben für die Kursvorbereitung). Sie werden im zweiten Teil des Kurses zu zweit und möglichst an einem Laptop, den Sie mitbringen, die Minimal-Tierhalte-Einrichtungen für Ihre Favoriten-Tierarten gemäss der TSchV v3 berechnen und kommentieren (und mit der geltenden TSchV vergleichen).


Anerkennung als Weiterbildung:

Tel von Frau Rzezniczek vom Thurgauer Veterinäramt (5.12.2017): Der Kurs wird als Weiterbildung für Tierpfleger EFZ nach Art. 190 Abs. 1 lit a TSchV anerkannt.

Mail (15.12.2017) vom Frau Dr. Calzavara vom
Kanton St.Gallen, Gesundheitsdepartement, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen: Der Kurs wird auch vom Kanton St.Gallen als ein Tag Weiterbildung für TierpflegerInnen EFZ nach Art. 190 Abs 1 anerkannt.



Durchführung auf Anfrage