^ Tiere einfangen und eingewöhnen
Kursdauer: 1 Tag
auch als Fernunterricht durchgeführt.
"Tiere einfangen" ist nicht unbedingt "Tiere pflegen", vermutlich
sind Tierpfleger aber oft auch Tierfänger. Natürlich spricht
niemand gerne davon, weil dem Einfangen in der Regel ein
Ausbrechen vorangegangen ist, und Tierhalter, die ihre Tiere nicht
halten können ... dabei könnte man ja von den Erfahrungen der
Tierfänger profitieren. Wir versuchen das in diesem Kurs.
Tiere einfangen und eingewöhnen
Inhalt
1 Einleitung
2 Darf man, muss man, soll man Tiere einfangen?
2.1 Darf man ...?
2.2 Muss man ...?
2.3 Soll man ...?
2.4 Bevor das Tier zurückkommt (freiwillig oder erzwungen)
2.5 Katzen und andere Haustiere!
3 Verhaltensweisen im Umfeld “Einfangen”
3.1 Vorausschauen, überlegen, was wenn
3.2 Zurück ins Territorium, Homing, warten bis das Tier selber
zurück kommt
3.3 Massnahmen um “nicht erwischt zu werden”
3.4 Fluchtreaktion, kritische Reaktion, Wehrreaktion
3.5 Zahme Tiere
3.6 Sprechen Sie mit den Tieren
4 Verwilderte Tiere
5 Fangen, Fangwerkzeuge
5.1 Tiere zähmen
5.2 Indirekt fangen (passiv fangen)
5.2.1 Fallen und andere Fangwerkzeuge
5.2.2 Fangort
5.2.3 Tier kann Falle nicht mehr verlassen
5.2.4 Falle verletzt das Tier
5.2.5 Tier muss Falle verlassen
5.3 Direkt fangen (aktiv fangen, von Hand fangen)
5.4 indirekt-direkt fangen
5.5 Wie man es nicht macht / Unfälle beim Einfangen
5.6 Verunfallte Tiere “retten”
6 Gesundheits-Check, Tierarzt-Massnahmen
7 Eingewöhnen
7.1 Raum-Vertrautheit
7.2 Partner-Vertrautheit
7.3 Tierpfleger-Vertrautheit / Mensch-Vertrautheit
7.4 Neuer Raum - neue Sozialstruktur
8 Auswildern
8.1 Wen auswildern?
8.2 Wann auswildern?
8.3 Wo auswildern?
8.4 Wie auswildern?
Anerkennung als
Weiterbildung: e-mail VETA ZH
14.11.2017: Im Rahmen der
Fortbildung in Tierpflege für Tierpflegepersonen können wir für
die Teilnehmer aus dem Kanton Zürich 1 Weiterbildungstag für den
Kurse "(Verwilderte) Tiere einfangen und eingewöhnen" anerkennen.
Betreffend die Anerkennung in den anderen Kantonen müssen sich die
Teilnehmer bei den jeweiligen Veterinärämtern erkundigen.
Tel von Frau Rzezniczek vom Thurgauer
Veterinäramt (5.12.2017): Der Kurs wird als Weiterbildung für
Tierpfleger EFZ nach Art.
190 Abs. 1 lit a TSchV anerkannt.
Mail (15.12.2017) von Frau Dr. Calzavara vom Kanton St.Gallen,
Gesundheitsdepartement, Amt für Verbraucherschutz und
Veterinärwesen: Der Kurs wird auch vom Kanton St.Gallen als ein
Tag Weiterbildung für TierpflegerInnen EFZ nach Art. 190 Abs 1
anerkannt.