^ Tiere einfangen und eingewöhnen
Kursdauer: 1 Tag

auch als Fernunterricht durchgeführt.

Durchführung auf Anfrage 
 


"Tiere einfangen" ist nicht unbedingt "Tiere pflegen", vermutlich sind Tierpfleger aber oft auch Tierfänger. Natürlich spricht niemand gerne davon, weil dem Einfangen in der Regel ein Ausbrechen vorangegangen ist, und Tierhalter, die ihre Tiere nicht halten können ... dabei könnte man ja von den Erfahrungen der Tierfänger profitieren. Wir versuchen das in diesem Kurs.



Tiere einfangen und eingewöhnen
Inhalt
1 Einleitung
2 Darf man, muss man, soll man Tiere einfangen? 
2.1  Darf man ...? 
2.2 Muss man ...?
2.3 Soll man ...?
2.4 Bevor das Tier zurückkommt (freiwillig oder erzwungen)
2.5 Katzen und andere Haustiere!
3 Verhaltensweisen im Umfeld “Einfangen”
3.1 Vorausschauen, überlegen, was wenn
3.2 Zurück ins Territorium, Homing, warten bis das Tier selber zurück kommt
3.3 Massnahmen um “nicht erwischt zu werden”
3.4 Fluchtreaktion, kritische Reaktion, Wehrreaktion
3.5  Zahme Tiere 
3.6 Sprechen Sie mit den Tieren
4 Verwilderte Tiere
5  Fangen, Fangwerkzeuge
5.1 Tiere zähmen
5.2 Indirekt fangen (passiv fangen)
5.2.1 Fallen und andere Fangwerkzeuge
5.2.2 Fangort 
5.2.3 Tier kann Falle nicht mehr verlassen
5.2.4 Falle verletzt das Tier
5.2.5 Tier muss Falle verlassen
5.3 Direkt fangen (aktiv fangen, von Hand fangen)
5.4 indirekt-direkt fangen
5.5 Wie man es nicht macht / Unfälle beim Einfangen
5.6 Verunfallte Tiere “retten”
6 Gesundheits-Check, Tierarzt-Massnahmen
7 Eingewöhnen
7.1 Raum-Vertrautheit
7.2 Partner-Vertrautheit
7.3 Tierpfleger-Vertrautheit / Mensch-Vertrautheit
7.4 Neuer Raum - neue Sozialstruktur
8 Auswildern
8.1 Wen auswildern?
8.2 Wann auswildern?
8.3 Wo auswildern?
8.4 Wie auswildern?



Anerkennung als Weiterbildung: e-mail VETA ZH 14.11.2017: Im Rahmen der Fortbildung in Tierpflege für Tierpflegepersonen können wir für die Teilnehmer aus dem Kanton Zürich 1 Weiterbildungstag für den Kurse "(Verwilderte) Tiere einfangen und eingewöhnen" anerkennen. Betreffend die Anerkennung in den anderen Kantonen müssen sich die Teilnehmer bei den jeweiligen Veterinärämtern erkundigen.
 

Tel von Frau Rzezniczek vom Thurgauer Veterinäramt (5.12.2017): Der Kurs wird als Weiterbildung für Tierpfleger EFZ nach Art. 190 Abs. 1 lit a TSchV anerkannt.

Mail (15.12.2017) von Frau Dr. Calzavara vom Kanton St.Gallen, Gesundheitsdepartement, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen: Der Kurs wird auch vom Kanton St.Gallen als ein Tag Weiterbildung für TierpflegerInnen EFZ nach Art. 190 Abs 1 anerkannt.